Flurfördergeräte – Teil 1


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Der Hubwagen, auch Ameise genannt, ist ein Flurfördergerät für den Transport von Paletten, Gitterboxen oder ähnlichen Gegenständen auf ebenen Untergründen. Grundsätzlich wird zwischen Hubwagen unterschieden, die mit reiner Muskelkraft betreiben werden und anderen, welche über einen unterstützenden Motor verfügen.

Charakteristisch für einen Hubwagen ist die Anwesenheit einer Gabel, welche unter Paletten geschoben werden kann. Außerdem verfügt der Hubwagen über eine Hydraulik, mit welcher die Last vom Boden angehoben werden kann, wodurch ein bequemer Transport auf den eingebauten Rollen möglich ist.

Hochhubwagen ermöglichen zudem, dass die Last auf eine gewisse Höhe gehoben werden kann. Somit eignet sich der Hochhubwagen zur Verwendung mit Regalen aber auch zur Stapelung von Paletten.

Spezielle Version sind die Hubwagen, welche über eine eingebaute Waage verfügen. Diese ermöglicht es, unkompliziert das Gewicht einer Palette festzustellen.

Gabelstapler

Der Grundsätzliche Aufbau eines Gabelstaplers gleicht einem Hubwagen; auch er verfügt über eine Gabel, welche unter Lasten geschoben werden kann und womit diese angehoben werden können. Anders als der Hubwagen verfügen der Gabelstapler aber in jedem Fall über einen Antrieb, sowohl für den Transport als auch für das Heben der Last, eine Führerkabine und ein Hubgerüst, mit welchem Lasten angehoben werden können. Die Hubhöhe unterscheidet sich je nach Model, ist aber in der Regel bedeutend höher als bei einem Hubwagen.

Gabelstapler werden in vielen unterschiedlichen Ausführungen hergestellt. Unterschiede gibt es zum Beispiel in der Antriebsart, der Anzahl Räder, der Hubhöhe oder der Bedienerposition. Weiter existieren auch Stapler für besondere Anwendungen wie explosionsgeschützte Gabelstapler, welche in der chemischen Industrie eingesetzt werden.

In der Bundesrepublik Deutschland wird zur Bedienung eines Gabelstaplers ein Flurfördermittelschein, umgangssprachlich Staplerschein genannt, benötigt. Zum Erwerb einer solchen Erlaubnis ist eine Schulung nötig, welche von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung geregelt wird und welche mindestens zehn Theoriestunden umfasst. Weiter muss der Betrieb den Staplerfahrern eine schriftliche Beauftragung erteilen und diese regelmäßig in der Verwendung der Gabelstapler unterweisen.